Alle Arbeitgeber in Deutschland müssen mit dem Inkrafttreten der 3G-Regel
den Impf- bzw. Teststatus ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Der 3G-Status muss vor Arbeitsbeginn überprüft werden.
Nicht immunisierte Arbeitnehmer (oder Arbeitnehmer, die ihren Impfstatus nicht preisgeben möchte),
erhalten nur dann Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, wenn ein gültiger offizieller Test vorliegt.
Diese Reglung gilt zunächst bis zum 19. März 2022.